Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes)
Punkt 21 der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017
Der Bundesrat möge wie folgt Stellung nehmen:
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf hinzuwirken, dass an der von der Bundesregierung ursprünglich geplanten Angleichung der Rentenwerte in den neuen und alten Ländern bis zum Jahr 2020 festgehalten wird.
Begründung:
Nach dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene für die 18. Legislaturperiode sollte die vollständige Angleichung der Rentenwerte in Ost und West zum Ende des Solidarpakts, also 2020 - 30 Jahre nach der Herstellung der Einheit Deutschlands - abgeschlossen sein. 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die in Ost und West unterschiedliche Rentenberechnung nicht mehr zeitgemäß. Es sind keine Gründe erkennbar, die das Abweichen von dieser Vereinbarung erfordern würden.