Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März 2014 und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 97. Sitzung am 26. März 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses - Drucksache 18/4352 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März 2014 und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits - Drucksache 18/3693(neu) - unverändert angenommen. Fristablauf: 08.05.15 Erster Durchgang: Drucksache. 545/14 (PDF)