Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 - WehrRÄndG 2011)
Der Bundesrat hat in seiner 882. Sitzung am 15. April 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. März 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.