945. Sitzung des Bundesrates am 13. Mai 2016
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt im Grundsatz den Richtlinienvorschlag und die damit verbundene Ergänzung der nicht öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung (sogenanntes Countrybycountry Reporting).
- 2. Eine öffentliche länderbezogene Berichterstattung kann ein wirkungsvolles Instrument darstellen, um Gewinnverkürzungen und -verlagerungen zu bekämpfen. Durch die Veröffentlichung eines Ertragsteuerinformationsberichts wird das "Countrybycountry Reporting" sinnvoll ergänzt, indem auf die präventive Wirkung von Reputationseffekten und die öffentliche Debatte gesetzt wird. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Transparenz und Fairness der Steuersysteme kann dadurch weiter gestärkt werden.
- 3. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die schützenswerten Interessen der betroffenen Unternehmen in angemessener Weise berücksichtigt werden. Im Besonderen muss der Schutz von Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen gewährleistet sein.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass durch die Koexistenz von öffentlicher und nicht öffentlicher länderspezifischer Berichterstattung die Maßnahme des nicht öffentlichen "Countrybycountry Reporting" nach Maßgabe des OECD-Standards nicht ausgehöhlt und geschwächt wird. Eine erfolgreiche internationale Umsetzung der OECD-Empfehlung genießt Priorität.
- 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Kommission für Änderungen am Richtlinienvorschlag einzusetzen:
- - Den Unternehmen sind angemessene und erfüllbare Berichtspflichten aufzuerlegen. Das gilt insbesondere für mögliche Berichtspflichten von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen mit Obergesellschaft im Drittland.
- - Es ist ein Gleichlauf von Berichtsinhalt und -form zwischen dem Ertragsteuerinformationsbericht und dem "Countrybycountry Reporting" anzustreben, um die zusätzlichen administrativen Lasten für die betroffenen Unternehmen möglichst gering zu halten.
- 6. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass sich die Bundesregierung auf OECD-Ebene dafür einsetzt, eine Ausweitung des internationalen Standards zu einer öffentlichen Berichterstattung zu prüfen.
- 7. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
- 8. Der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.