Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz - GVVG-ÄndG)
Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. April 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.