Punkt 20 der 883. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2011
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Honorarberatung als Alternative zur provisionsgeleiteten Vermittlung auf eine tragfähige rechtliche Grundlage stellt. Wesentliche Eckpunkte des Entwurfs sollten sein:
- - eine gesetzliche Definition des Berufsbildes,
- - Bezeichnungsschutz für den Begriff "Berater",
- - die Pflicht zur umfassenden Information und Aufklärung über den Status und die Vergütung,
- - eine Abgrenzung der Finanzberatung von der Finanzvermittlung,
- - ein produktübergreifendes Verbot von Mischformen,
- - die Möglichkeit der Honorarberatung ohne Provision auch im Wertpapiergeschäft.
Begründung:
Die ursprünglich geplante Regelung der Honorarberatung ist nicht Bestandteil des vorliegenden Gesetzesentwurfs. Honorarberatung ist eine sinnvolle Alternative zu der in Deutschland verbreiteten provisionsbasierten Finanzvermittlung. Provisionen können ursächlich dafür sein, dass sich die Finanzberatung statt an den Bedürfnissen der Kunden primär am Einkommensinteresse der Berater oder den Gewinnzielen der Banken ausrichtet. Wenn keine vollständige Transparenz über die Finanzierung der Finanzberatung vorhanden ist, können Verbraucher jedoch nicht erkennen, welche Anreize und Fehlanreize von Provisionen ausgehen und damit diese Informationen nicht in die Auswahl ihrer Berater und der Produkte einfließen lassen. Doch selbst wenn die Höhe der Provisionen umfassend offen gelegt wird, ist noch nicht gewährleistet, dass sich die Empfehlungen der Anlagevermittler tatsächlich an den Zielen der Kunden orientieren. Die Honorarberatung soll deshalb mit den vorgeschlagenen Regelungen gestärkt werden.