Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli 2014 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Bundesrat hält es für sachgerecht und geboten, dass die aus den Anteilen der Länder zustehenden Mittel des Sondervermögens "Aufbauhilfe", die entgegen der ursprünglichen Schätzung nicht mehr benötigt werden, an die Länder zurückgeführt werden, die sie finanziert haben.
Ob und in welcher Höhe solche Mittel, die die von der Flut betroffenen Länder verausgaben dürfen, nicht mehr benötigt werden, steht derzeit jedoch noch nicht fest.
Eine belastbare Aussage zur tatsächlichen Schadenshöhe kann frühestens nach Ablauf der Antragsfrist Mitte 2015 erfolgen. Deshalb ist zum jetzigen Zeitpunkt und im Vorgriff auf die endgültige Schadensbilanz eine Rückführung von Mitteln, die den betroffenen Ländern zur Verwendung zustehen, verfrüht.
Es bedarf nach Vorliegen der endgültigen Schadenssumme eines gesetzlich abgesicherten Verfahrens zur etwaigen Rückführung nicht benötigter Finanzierungsbeiträge, die den von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Teil des Sondervermögens betreffen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, hierzu, sobald es sachgerecht möglich ist, einen Vorschlag einzubringen.