Antrag des Landes Brandenburg
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Europäische Migrationsagenda - COM (2015) 240 final
Punkt 37 der 935. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2015
Der Bundesrat möge anstelle von Ziffer 15 der Drucksache 223/1/15 zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung nehmen:
Der Bundesrat teilt die Kritik an der bisherigen Praxis der Verteilung der Zuständigkeiten für die Prüfung von Asylanträgen auf der Grundlage der sogenannten Dublin-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist).
Der Bundesrat fordert, das Dublin-System mit dem Ziel einer fairen Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Forderung entspricht dem von den Regierungschefinnen und -chefs der Länder im Rahmen ihrer Konferenz am 18. Juni 2015 (TOP 1.3. Ziffer 6) dargelegten Anliegen.