Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 hinsichtlich der Einführung von Verwaltungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Regelung der einzigen Anlaufstelle und dem Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer
KOM (2004) 728 endg.; Ratsdok. 14248/04
Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- l. Bereits aus heutiger Sicht sind nach Auffassung des Bundesrates die Überlegungen der Kommission zu einer "Einzigen Anlaufstelle", die bei den örtlichen Finanzämtern einzurichten wären, problematisch. Die Belange der Verwaltung sind bisher unzureichend berücksichtigt. So würde die angesprochene Möglichkeit für den Unternehmer, bei der genannten Anlaufstelle alle steuerlichen Verpflichtungen auf elektronischem Wege erledigen zu können, die Schaffung weiterer technischer Voraussetzungen über die vorhandenen hinaus bedeuten. Die Finanzämter sind zur Zeit weder personell noch organisatorisch in der Lage, die mit einer Anlaufstelle verbundenen Arbeiten (Entgegennahme von Erklärungen, Prüfung der EU-weiten Zuständigkeiten, Beratung, Auskunftserteilung usw.) zu bewältigen. Zudem sind Fragen nach der Kostenträgerschaft für die Einrichtung und Unterhaltung der "Einzigen Anlaufstelle" nicht erwähnt.
- 2. Der Bundesrat hält es jedoch für denkbar, dem nachvollziehbaren Bedürfnis der Wirtschaftsbeteiligten nach erleichterten Verwaltungsverfahren auf anderem Wege als der Schaffung zusätzlicher Verfahrensvorschriften Rechnung zu tragen, beispielsweise durch Schaffung zentraler Auskunftsstellen bei den schon heute für die Unternehmer der jeweiligen Mitgliedstaaten zentral zuständigen Finanzämtern. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Überlegungen in die Beratungen auf EU-Ebene einzubringen.
- 3. Die angestrebte Modernisierung für das Erstattungsverfahren von Vorsteuerbeträgen an im EU-Ausland ansässige Unternehmer wird vom Bundesrat sowohl im Hinblick auf den Verzicht der Vorlage von Originaldokumenten als auch im Hinblick auf die verkürzten Bearbeitungszeiten einschließlich der bei Fristüberschreitung vorgesehenen Sanktionen für problematisch gehalten. Zu befürchten ist eine missbräuchliche Inanspruchnahme des Erstattungsverfahrens.
- 4. Gegen die Anhebung des Schwellenwerts für Kleinunternehmer auf 100.000 Euro hat der Bundesrat erhebliche Bedenken, weil damit u. a. neue Felder der Steuerumgehung eröffnet werden können.
- 5. Der Bundesrat bittet im Übrigen die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, bei Vorschlägen zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG und der Verordnung (EG) 1798/2003 zusätzliche Belastungen der nationalen Verwaltungen möglichst zu vermeiden. Er behält sich vor, zu gegebener Zeit erneut Stellung zu den Vorschlägen zu nehmen.