Der Deutsche Bundestag hat in seiner 103. Sitzung am 7. Mai 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/4844 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes - Drucksache 18/4614 - unverändert angenommen. Fristablauf: 12.06.15 Erster Durchgang: Drucksache. 058/15 (PDF)