Beschluss des Bundesrates
Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung - KtEfV)

Der Bundesrat hat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der folgenden Änderung zuzustimmen:

Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1

In § 3 Absatz 2 Nummer 1 ist die Angabe "2005" durch die Angabe "2003" zu ersetzen.

Begründung

Die Rückverlegung auf den Zeitraum "seit 2003" ist erforderlich, um den Kommunen in derzeit getrennter Aufgabenwahrnehmung eine Chance zu eröffnen, sich gleichberechtigt für eine Option bewerben zu können.