Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) Nr. 2018/958) im Bereich öffentlichrechtlicher Körperschaften
Der Bundesrat hat in seiner 990. Sitzung am 5. Juni 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.