957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die mit dem Aktionsplan der Kommission verfolgten Ziele, für Verbraucherinnen und Verbraucher die Attraktivität des EU-Binnenmarktes zu steigern, Vorbehalten gegenüber der Inanspruchnahme grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen entgegenzuwirken sowie regulatorische und aufsichtsrechtliche Hindernisse für Unternehmen zu beseitigen.
- 2. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass Unternehmen, die grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen erbringen, genauso wie die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, auf Hürden treffen, die in den differenzierten Rechtsrahmen der einzelnen Mitgliedstaaten liegen und eine grenzüberschreitende Finanzdienstleistung unattraktiv machen. Insofern ist das Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher nach angemessenem Schutz vor einer Insolvenz des grenzüberschreitend tätigen Anbieters (vergleiche Ziffer 15 der Stellungnahme zum Grünbuch: Finanzdienstleistungen für Privatkunden (BR-Drucksache 617/15(B) ) verständlich. Bei den weiteren Überlegungen sollte daher untersucht werden, inwieweit es über die Beseitigung regulatorischer Hemmnisse hinaus rechtlichen Änderungsbedarf gibt.
B
- 3. Der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.