A
Der Bundesrat hat in seiner 833. Sitzung am 11. Mai 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. März 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
Der Bundesrat hat ferner die nachfolgende Entschließung gefasst:
- a) Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der Bundesregierung an, die Finanzmarktrichtlinie zügig in deutsches Recht umzusetzen, um den betroffenen Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Hinblick auf das Inkrafttreten der Richtlinie ausreichend Zeit zur Umstellung auf die neuen rechtlichen Anforderungen zu geben.
- b) Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass eine rasche Umsetzung nicht zu Lasten der Aufsichtsstandards im deutschen Börsen- und Kapitalmarktrecht gehen darf. Der Bundesrat hält es vielmehr für dringend erforderlich, die Meldepflichten im Wertpapierhandelsgesetz auch zukünftig auf alle mit Finanzinstrumenten handelnden inländischen Handelsteilnehmer zu erweitern, statt lediglich auf Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu beschränken.
- c) Der Bundesrat hält es ferner für notwendig, die Aufsichtsstandards für Waren- und Warenderivatebörsen, besonders im Bereich des rasch wachsenden Energiehandels, weiterzuentwickeln und an die bewährten Standards im Wertpapierbereich anzugleichen. Das ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine bessere Marktaufsicht, die Steigerung des Vertrauens in eine wettbewerbsgerechte Preisbildung sowie eine größere Markttransparenz und -integrität. Die Erfahrungen gerade im börslichen Stromgroßhandel zeigen, dass Waren und Warenderivate besser von dem bestehenden aufsichtsrechtlichen Rahmen erfasst werden müssen, so dass den zuständigen Aufsichtsbehörden alle Instrumente für eine wirksame Kontrolle etwaigen missbräuchlichen Verhaltens zur Verfügung stehen. Das gilt für die Meldepflichten und die Möglichkeiten der Insiderüberwachung, die bei Warenderivategeschäften, soweit sie an organisierten Märkten getätigt werden oder über sie abgewickelt werden ausgeweitet werden müssen. Es ist außerdem erforderlich, dabei in geeigneter Weise auch Warengeschäfte einzubeziehen, die Basiswerte von Finanzinstrumenten im Sinne der Finanzmarktrichtlinie sind und an organisierten Märkten getätigt werden. Das Schließen dieser Regelungslücken würde dazu beitragen, das Gütesiegel besonders guter Aufsichtsstandards, das mit börslichen Marktplätzen allgemein verbunden wird, auch für Waren- und Warenterminbörsen besser zur Geltung zu bringen.
- d) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung den Handlungsbedarf bei der Weiterentwicklung der Aufsichtsstandards besonders für Waren- und Warenderivatemärkte grundsätzlich anerkennt. Er begrüßt darüber hinaus die Ankündigung der Koalitionsfraktionen im Bundestag, weitergehende Regelungen für den Energiemarkt durch eine generelle Überarbeitung der Regulierungsvorschriften treffen zu wollen (BT-Drucksache 016/4899). Der Bundesrat sieht die Schaffung zeitgemäßer regulatorischer Rahmenbedingungen in diesem Bereich auch als einen wichtigen Standortfaktor an. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, alsbald Eckpunkte für einen Gesetzesentwurf vorzulegen, und bittet sie, die betroffenen Länder hierbei einzubeziehen.