Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Mehrehe - Antrag des Freistaates Bayern -
969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018
A
1. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B
2. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und in seinen Ausschüssen zu bestellen.
C
3. Der Ausschuss für Frauen und Jugend hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen.
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∗Der Freistaat Bayern hat mit Schreiben vom 22. Juni 2018 beantragt, die Vorlage auf die Tagesordnung der 969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018 zu setzen.