Ministerin für Bundesangelegenheiten Düsseldorf, den 3. Mai 2011
Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Aussetzung des Verfahrens zum elektronischen Entgeltnachweis zuzuleiten.
Ich bitte, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angelica Schwall-Düren
Entschließung des Bundesrates zur Aussetzung des Verfahrens zum elektronischen Entgeltnachweis
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf,
- 1. umgehend eine Gesetzesänderung zur Aussetzung des ELENA-Verfahrens in die Wege zu leiten,
- 2. die Zeit der Aussetzung des ELENA-Verfahrens für eine Prüfung - insbesondere im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand sowie die datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Risiken - zu nutzen,
- 3. die bisher erhobenen Daten bis zum Abschluss der Überprüfung verschlüsselt zu speichern und 4. die Meldung der für die Durchführung der Sozialgesetze erforderlichen Daten zu gewährleisten.
Im Rahmen des ELENA-Verfahrens haben die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber umfassend die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. Hierdurch sollen vor allem Bürokratiekosten eingespart werden.
Von Wirtschaft, Gewerkschaften, den kommunalen Spitzenverbänden und Datenschützern wurde in Frage gestellt, ob der Umfang der Datenerhebung in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen des ELENA-Verfahrens steht und ob der Datenschutz gewährleistet ist.
Beim Bundesverfassungsgericht ist ein Verfahren anhängig, in dem die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Regelungen überprüft wird.
Angesichts der vorgenannten Bedenken sollte das ELENA-Verfahren ausgesetzt und einer kritischen Prüfung unterzogen werden.
Während dieses Zeitraums sind nur die Daten zu erheben, die für die Durchführung der Sozialgesetze erforderlich sind. Die bisher nach dem ELENA-Verfahren erhobenen Daten sind bis zum Abschluss der Überprüfung verschlüsselt zu speichern.