Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21. März 2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 73 Absatz 2 des Grundgesetz es zuzustimmen.
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