Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107099 - vom 10. April 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. März 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Entscheidung des Rates (KOM (2006) 0288)1,
- - gestützt auf Artikel 42 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,
- - gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0241/2006),
- - gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0019/2007),
- 1. billigt den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates in der geänderten Fassung;
- 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Vorschlag der Kommission | Abänderungen des Parlaments |
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Abänderung 1 Titel | |
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2006 im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren | Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren |
Abänderung 2 Erwägung 1 | |
(1) Das Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (nachstehend IAO) von 2006 wurde am 23. Februar 2006 von der Seeverkehrstagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen, die von der IAO nach Genf einberufen worden war. | (1) Das Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (nachstehend IAO) wurde am 23. Februar 2006 von der Seeverkehrstagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen, die von der IAO nach Genf einberufen worden war. |
Abänderung 3 Artikel 1 | |
Die Mitgliedstaaten werden hiermit ermächtigt, das am 23. Februar 2006 angenommene Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der IAO aus dem Jahr 2006 zu ratifizieren. | Die Mitgliedstaaten werden hiermit ermächtigt, das am 23. Februar 2006 angenommene Seearbeitsübereinkommen 2006 der IAO zu ratifizieren. |
- 1 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.