Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2006 im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren
(Verfahren der Konsultation)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107099 - vom 10. April 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. März 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

Vorschlag der Kommission Abänderungen des Parlaments
Abänderung 1
Titel
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2006 im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren
Abänderung 2
Erwägung 1
(1) Das Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (nachstehend IAO) von 2006 wurde am 23. Februar 2006 von der Seeverkehrstagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen, die von der IAO nach Genf einberufen worden war. (1) Das Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (nachstehend IAO) wurde am 23. Februar 2006 von der Seeverkehrstagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen, die von der IAO nach Genf einberufen worden war.
Abänderung 3
Artikel 1
Die Mitgliedstaaten werden hiermit ermächtigt, das am 23. Februar 2006 angenommene Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der IAO aus dem Jahr 2006 zu ratifizieren. Die Mitgliedstaaten werden hiermit ermächtigt, das am 23. Februar 2006 angenommene Seearbeitsübereinkommen 2006 der IAO zu ratifizieren.