Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG)
Bundesrepublik Deutschland Berlin, 20. Mai 2020 Die Bundeskanzlerin
An die Vorsitzende des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. April 2020 verabschiedeten Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG) zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird.
Dr. Angela Merkel
An den Präsidenten des Bundesrates
Das vorstehende Schreiben wurde der Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses am 20. Mai 2020 zugeleitet.
Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat: Drucksache 198/20(B).