Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15. Mai 2009 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei schweren Nutzfahrzeugen durch automatische Reifendrucküberwachung und Umfeldüberwachung
- 1. Der Bundesrat hat den "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit" (KOM (2008) 316 endg.; Ratsdok. 10099/08) mit Änderungen begrüßt.
Der Bundesrat sieht in einem EU-weiten Einsatz von Sicherheitsausstattungen einen wesentlichen Beitrag zur Unfallvermeidung. Er ist der Auffassung, dass der Einsatz von automatischen Reifendrucküberwachungssystemen weitere Fortschritte bei der Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringt. Deshalb ist es wichtig, automatische Reifendrucküberwachungssysteme nicht nur, wie im Verordnungsschlag vorgesehen, bei Pkw, sondern auch bei schweren Nutzfahrzeugen, d. h. bei Lkw, Bussen sowie Anhängern, EU-weit verbindlich vorzuschreiben.
Sicherheitsrelevant bei schweren Nutzfahrzeugen ist auch das Problem der unzureichenden Rundumsicht insbesondere bei Nacht. Eine aktive Umfeldüberwachung, z.B. mit Hilfe der Radartechnik, stellt sicher, dass insbesondere beim Abbiegen und Rangieren andere Verkehrsteilnehmer und Hindernisse lückenlos auch bei ungünstigen Sichtverhältnissen erkannt werden können. Da schwere Nutzfahrzeuge überwiegend ohne Beifahrer gefahren werden, besteht in der Regel keine Möglichkeit der Einweishilfe. Deshalb sind hier moderne Technologien zur Risikominderung einzusetzen.
- 2. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine möglichst rasche Verbesserung der Sicherheitsausstattung neu zuzulassender schwerer Nutzfahrzeuge einzusetzen. Insbesondere sollte darauf hingewirkt werden, dass
- - automatische Reifendrucküberwachungssysteme und
- - in Ergänzung zu den künftigen Sicherheits-Assistenzsystemen auch eine aktive Umfeldüberwachung für schwere Nutzfahrzeuge möglichst bald EU-weit verpflichtend eingeführt werden.
- 3. Die Bundesregierung wird gebeten, dem Bundesrat bis zum 31. Dezember 2009 über das Veranlasste zu berichten.