Der Deutsche Bundestag hat in seiner 40. Sitzung am 15. Juni 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/2734 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze - Drucksache 19/2509 - mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 06.07.18
Initiativgesetz des Bundestages
Artikel 1 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 1
Änderung des Parteiengesetzes
§ 18 Absatz 2 des Parteiengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In Satz 1 werden die Wörter "für das Jahr 2011 141,9 Millionen Euro" durch die Wörter "für die im Jahr 2019 vorzunehmende Festsetzung 190 Millionen Euro" ersetzt und werden die Wörter "und für das Jahr 2012 150,8 Millionen Euro" gestrichen.
- 2. In Satz 2 werden die Wörter ", jedoch erstmals für das Jahr 2013," gestrichen."