Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Einhaltung der reduzierten Begutachtungsfrist des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Pflegebedürftige, die sich in einem Hospiz befinden oder in häuslicher Umgebung palliativ versorgt werden

Bundesministerium für Gesundheit Bonn, den 3. Mai 2010
Staatssekretär

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich den Bericht der Bundesregierung über die Einhaltung der reduzierten Begutachtungsfrist des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Pflegebedürftige, die sich in einem Hospiz befinden oder in häuslicher Umgebung palliativ versorgt werden (§ 18 Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch)*.

Der Bericht wurde von der Bundesregierung in der heutigen Kabinettsitzung beschlossen.


Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kapferer