Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 23, 45 und 93)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 157. Sitzung am 24. April 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/8912 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDIS90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 23, 45 und 93) - Drucksache 016/8488 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 23.05.08
Initiativgesetz des Bundestages