Punkt 44 der 871. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2010
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, auch in dem folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesem keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. P. G. gegen
- - das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus - BR-Drucksachen 291/10 (PDF) , 298/10 (PDF) , 298/10(B) , BT-Drucksachen 17/1685, 17/1740, 17/1741 -, im Folgenden bezeichnet als Euro-Stabilisierungsmechanismusgesetz (EStabG),
- - die Mitwirkung der Bundesregierung an den intergouvernementalen Beschlüssen der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten und der Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten vom 10. Mai 2010 (Rat der EU (Nr. ) 9614/10) sowie an dem Beschluss des Rates der EU vom 9. Mai 2010, einen europäischen Stabilisierungsmechanismus zu schaffen
- - Schlussfolgerungen des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 9. Mai 2010, Rat der EU SN 2564/1/10 vom 10. Mai 2010, S. 3 - und an dem Beschluss des Rates über die Verordnung des Rates zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus vom 10. Mai 2010 (Rat der EU (Nr. ) 9606/10),
- - die im 2. Spiegelstrich genannten Beschlüsse des Rates der Europäischen Union,
- - den Aufkauf von Staatsanleihen Griechenlands und anderer Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets durch die Europäische Zentralbank,
- - die Mitwirkung der Bundesregierung an der außervertraglichen Änderung der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Konzeption zur Sicherung der Preisstabilität des Euro; diese Mitwirkung besteht in den im 2. Spiegelstrich genannten Mitwirkungsverhandlungen an den Beschlüssen der EU beziehungsweise der Mitgliedstaaten über den europäischen Stabilisierungsmechanismus in Verbindung mit der Mitwirkung an den im Rahmen der Europäischen Union beziehungsweise zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets getroffenen Beschlüssen über das "Griechenland-Rettungspaket", dessen deutscher Anteil mit dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG) vom 7. Mai 2010 (BGBl. I 2010 S. 537) umgesetzt wurde,
- - die Unterlassung der Kommission der Europäischen Union, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Maßnahmen gegen die Überschuldung von Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie gegen deren Missachtung der im Vertrag vorgeschriebenen Haushaltsdisziplin vorzugehen und auf diese Weise die Entstehung einer Zwangslage zu verhindern, mit der jetzt die mit dem Vertrag unvereinbarten "Rettungspakete" ("Griechenland-Rettungspaket" und europäischer Stabilisierungsmechanismus) gerechtfertigt werden,
- - die Unterlassung der Bundesregierung, Maßnahmen gegen diejenigen Spekulanten zu ergreifen, die nach ihrer Darstellung gegen den Euro bzw. gegen bestimmte Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets derart aggressiv spekulieren, dass zur Rettung der Währungsstabilität die "Rettungspakete" erforderlich sind.
und
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 2 BvR 1099/10 - p>