Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Jemen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 32. Sitzung am 6. April 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/1144 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Jemen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Drucksache 16/915 unverändert angenommen.


Fristablauf: 19.05.06
Erster Durchgang: Drucksache. 080/06 (PDF)