Der Deutsche Bundestag hat in seiner 155. Sitzung am 11. April 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - Drucksache 016/8658 - den von den Abgeordneten René Röspel, Ilse Aigner, Jörg Tauss und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes - Drucksache 016/7981 - in beigefügter Fassung angenommen.
Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes
Vom...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderungen des Stammzellgesetzes
Das Stammzellgesetz vom 28. Juni 2002 (BGBl. I S. 2277), zuletzt geändert durch Artikel 37 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:
- 1. § 2 wird wie folgt gefasst:"
§ 2 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für die Einfuhr von embryonalen Stammzellen und für die Verwendung von embryonalen Stammzellen, die sich im Inland befinden."
- 2. In § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a wird die Angabe "1. Januar 2002" durch die Angabe "1. Mai 2007" ersetzt.
- 3. § 13 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne Genehmigung nach § 6 Abs. 1
- 1. embryonale Stammzellen einführt oder
- 2. embryonale Stammzellen, die sich im Inland befinden, verwendet."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- Fristablauf: 23.05.08
- Initiativgesetz des Bundestages