Berichtigung
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
Deutscher Bundestag Berlin, 27. Juni 2019 Der Direktor
An die Direktorin des Bundesrates
In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 105. Sitzung am 7. Juni 2019 beschlossenen Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu Bundesratsdrucksache 279/19 (PDF) (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages) folgende Korrekturen zu berücksichtigen:
Artikel 1 des Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung wird wie folgt geändert:
1. In § 60d wird in Absatz 1 Nummer 1a und 1b jeweils die Angabe "Absatz 1 Nummer 2" durch die Angabe "Absatz 1 Nummer 3" ersetzt.
2. Im Teilsatz nach Buchstabe c werden die Angabe "a bis d" durch die Angabe "a bis c" und das Wort "ihm" durch das Wort "ihnen" ersetzt.
3. In Absatz 4 wird die Angabe "Satz 1" gestrichen.