Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 19. April 2005 zu der o.g. Entschließung Folgendes mitgeteilt:
In der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Neuregelung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kartoffel (Drucksache 258/01(Beschluss) ) wird die Bundesregierung gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Richtlinie 93/58/EWG des Rates vom 4. Oktober 1993 hinsichtlich bestimmter Regelungen geändert werden soll.
Die Richtlinie sieht bis jetzt vor, dass bei Befall mit der Bakteriellen Ringfäule nur amtlich anerkanntes Pflanzgut in der Sicherheitszone und den anderen Anbauflächen angebaut werden darf. Nach Auffassung des Bundesrates soll es auch möglich sein, aus amtlich anerkanntem Pflanzgut erzeugtes und entsprechend den Vorschriften der Richtlinie untersuchtes Pflanzgut anzubauen.
Diese Forderung ist aus Sicht der Bundesregierung fachlich sinnvoll. Zurzeit finden Beratungen zur Änderung der Richtlinie 93 /58 statt. In den Beratungen der Arbeitsgruppen hat sich die Bundesregierung daher für eine solche Regelung eingesetzt. Diese Vorschläge haben die Zustimmung der Arbeitsgruppe gefunden und sollen daher in die Richtlinie aufgenommen werden. Über den Abschluss der Beratungen werde ich Sie unterrichten.