COM (2018) 284 final; Ratsdok. 8922/18
970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass erstmals in der EU CO₂-Reduktions-ziele für neue schwere Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 16 Tonnen eingeführt werden sollen.
- 2. Der Bundesrat kritisiert die vorgeschlagenen CO₂-Reduktionsraten aber als zu weitgehend, weil Entwicklung und Absatz von emissionsfreien Fahrzeugen mit unterschiedlichen Antriebsarten vor allem für Langstreckenverkehre noch ausstehen und für diese Fahrzeuge im EU-Transportnetz noch keine ausreichende Tank- bzw. Ladeinfrastruktur existiert. Die Forderung, dass schwere Nutzfahrzeuge gleiche CO₂-Reduktionsziele wie Personenkraftwagen erfüllen müssen, verkennt die unterschiedliche Ausgangsbasis für alternative Antriebe im Personenkraftwagen- und Nutzfahrzeugbereich. Aus Sicht des Bundesrates bedroht eine überzogene Regulierung ohne eine EU-weit einheitliche Strategie und Infrastruktur, insbesondere im Langstreckenverkehr, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Nutzfahrzeughersteller und damit die globale Vorreiterrolle dieses Sektors.
- 3. Der Bundesrat hält die für den Fall einer Emissionsüberschreitung von den Herstellern zu tragenden Abgaben vor allem im Vergleich zu leichten Nutzfahrzeugen für unverhältnismäßig. Es ist nicht nachvollziehbar, dass gegen die Hersteller schwerer Nutzfahrzeuge höhere Abgaben verhängt werden sollen als gegen die Hersteller leichter Nutzfahrzeuge. Aus Sicht des Bundesrates bedroht dies die Finanzkraft der Hersteller und damit die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Industrie.
- 4. Der Bundesrat unterstützt das grundsätzliche Ziel, emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge sowohl im Langstrecken- als auch im Verteilerbereich zu fördern. Um stärkere Anreize für deren Entwicklung und Einsatz zu setzen und damit den Markthochlauf zu beschleunigen, sollten den Herstellern dieser Fahrzeuge, zum Beispiel abhängig von ihrer Reichweite, jedoch noch größere Begünstigungen gewährt werden, als dies der Verordnungsvorschlag vorsieht. Zudem sollte aus Sicht des Bundesrates auf die vorgesehene Deckelung der Begünstigungen verzichtet werden.
B
- 5. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.