Berichtigung
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe

Deutscher Bundestag
Berlin, 6. Juli 2015
Der Direktor

An die Frau Direktorin des Bundesrates

In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 112. Sitzung am 18. Juni 2015 beschlossenen Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe Bundestagsdrucksachen 18/3562, 18/5254 bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu Bundesratsdrucksache 288/15 (PDF) (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages) Nummer 3 Buchstabe b wie folgt zu fassen:

"b) In der Angabe zu § 154 werden die Wörter "Teilweises Absehen von der Verfolgung" durch das Wort "Teileinstellung" ersetzt."

In Vertretung
Prof. Dr. Schöler