Der Deutsche Bundestag hat in seiner 181. Sitzung am 24. Mai 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung -Drucksache 17/9733- den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen - Drucksache 17/9391 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 15.06.12 Initiativgesetz des Bundestages
1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 1 Buchstabe a werden nach den Wörtern "Durchführung der Wahl" ein Komma und die Wörter "soweit sie der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes unterliegen," eingefügt.
- b) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:
"2. Dem § 5 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:
"Zur Prüfung der Feststellung, dass bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl Rechte einer einsprechenden Person oder einer Gruppe einsprechender Personen verletzt wurden, führt der Wahlprüfungsausschuss Ermittlungen, die über die Einholung von Auskünften hinausgehen, in der Regel nur dann durch, wenn eine Auswirkung der Rechtsverletzung auf die Verteilung der Sitze im Bundestag nicht auszuschließen ist.""
- c) Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3.
2. In Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa werden nach den Wörtern "Durchführung der Wahl" ein Komma und die Wörter "soweit sie der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes unterliegen," eingefügt.