Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat mit Schreiben vom 21. April 2005 zu der o. g. Entschließung Folgendes mitgeteilt:
Mit Schreiben vom 14. Februar 2005 an das Bundeskanzleramt hat der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe (Bundesrats-Drucksache 993/04 (PDF) ) um eine ergänzende Stellungnahme zu zwei Punkten seiner bei der Zustimmung zum SGB IX gefassten Entschließung Bundesrats-Drucksache 278/01(Beschluss) gebeten. Zu den aufgeworfenen Fragen, ob die Erhebungsvariablen sowie die Kosten-Refinanzierungsrechnung im Vorfeld mit den Vertretern der Länder im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen abgestimmt wurden und ob ggf. Ausgleichsverhandlungen zwischen Bund und Ländern erfolgen sollen, nehme ich wie folgt Stellung:
Die Bundesregierung hat in ihrem o. g. Bericht die Ergebnisse des auf Grund der Entschließung Bundesrats-Drucksache 278/01(Beschluss) vergebenen Forschungsvorhabens eingehend dargestellt und die Zusammenfassung des Forschungsberichts als Anhang 1. zu dem Bericht (Seiten 185 bis 189 der Bundestagsdrucksache 15/4575) abgedruckt. Vorgaben für die Untersuchung sind entsprechend der Stellungnahme des Bundesrates mit den Ländern abgestimmt worden. Die Ergebnisse der Untersuchung gaben keinen Anlass für Ausgleichsverhandlungen zwischen Bund und Ländern.