Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 30. März 2017 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen - Drucksachen 18/11274, 18/11781 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 18/11781 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (Verpackungsgesetz) dient vor allem auch der Förderung der Abfallvermeidung durch die Wiederverwendung von Verpackungen. Insbesondere die etablierten Mehrwegsysteme bei Getränkeverpackungen sollen stabilisiert und gefördert werden.
Die seit dem Jahr 2003 geltende Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen hat seinerzeit zunächst eine Stabilisierung des Mehrweganteils bei Getränkeverpackungen bewirkt. Die von der Pfandpflicht ausgehenden Anreize haben aber in den meisten Getränkebereichen nicht ausgereicht, um eine dauerhafte Stabilisierung des Mehrweganteils zu gewährleisten. Insgesamt ist der Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke in den von der Pfandpflicht erfassten Getränkebereichen auf 45,1 Prozent im Jahr 2014 gesunken. Der Anteil von Getränken, die in Mehrwegverpackungen und in ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen abgefüllt wurden, lag 2014 bei insgesamt 46,1 Prozent. Die bisher geltende Verpackungsverordnung sieht dagegen das Ziel vor, einen Anteil von 80 Prozent zu erreichen.
Im Verpackungsgesetz soll nunmehr ein neues quantitatives Ziel vorgegeben werden, mit dem ein ambitionierter Mehrweganteil von 70 Prozent angestrebt wird. Darüber hinaus wird die Pfandpflicht auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure sowie auf Mischgetränke mit einem Anteil an Milcherzeugnissen, insbesondere Molke, von mindestens 50 Prozent erweitert und es werden Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen eingeführt, um die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu verbessern.
Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass es nun dringend erforderlich ist, die Entwicklung des Mehrweganteils mit Blick auf das neue quantitative Ziel kritisch zu beobachten, die Marktentwicklung im Lichte neuer Erkenntnisse zur ökologischen Bewertung zu evaluieren und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf,
- 1. die Entwicklung des Mehrweganteils bei Getränkeverpackungen weiterhin sorgfältig zu beobachten und insbesondere die Entwicklung nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes mit Blick auf das Erreichen des angestrebten Mehrweganteils von mindestens 70 Prozent kritisch zu bewerten;
- 2. weitere Maßnahmen hinsichtlich der Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus ökobilanziellen Untersuchungen und von weiteren Nachhaltigkeitsaspekten zu evaluieren;
- 3. Vorschläge für weitergehende rechtliche Maßnahmen zur Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus ökobilanziellen Untersuchungen und von weiteren Nachhaltigkeitsaspekten zu entwickeln, wenn drei Jahre nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes der angestrebte Mehrweganteil von 70 Prozent noch nicht erreicht wird.