Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Expertengruppe der Kommission zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung)
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um die Expertengruppe der Kommission zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung* ergänzt worden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für das Gremium eine Ländervertreterin oder einen Ländervertreter zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.
* vgl. AE-Nr. 061485 (Empf 2006/585/EG v. 24.08.2006, ABl. L 236 v. 31.08.2006, S. 28)