899. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2012
A
- 1. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 6 (Änderung des Steuerberatungsgesetzes), Artikel 7 (Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob auch im Bereich der Steuerberater eine Mindestversicherungssumme für den einzelnen Versicherungsfall von 1 Million Euro für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung eingeführt werden sollte.
Begründung:
Der Verzicht auf die Erhöhung der allgemeinen Mindestversicherungssumme für die Berufshaftpflichtversicherung in der Berufsordnung für Steuerberater in Kombination mit dem Verweis auf das Angemessenheitskriterium in § 67 Satz 1 StBerG kann zu erhöhter Rechtsunsicherheit führen. Es besteht das Risiko, dass die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung nicht greift, wenn eine bestehende Versicherung beispielsweise von einem Gericht in einem Haftungsprozess als nicht angemessen und somit als unzureichend definiert werden würde. In einem solchen Falle würde die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen entfallen und die gesamtschuldnerische Haftung der Partner eintreten. Eine Mindestversicherungssumme, wie dies im Gesetzentwurf auch für die Berufsgruppe der Rechts- und Patentanwälte vorgesehen ist, könnte hier Klarheit bringen.
B
- 2. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.