Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft, die Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer, Behörden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern rechtliche und politische Orientierungshilfe bieten soll und unverbindliche Leitlinien für die Anwendung bestehenden EU-Rechts auf die kollaborative Wirtschaft aufzeigt.
- 2. Er stimmt mit der Kommission darin überein, dass die kollaborative Wirtschaft - häufig auch als "Sharing Economy" oder auch partizipative Wirtschaft bezeichnet - einen wichtigen Beitrag zur Entstehung von Arbeitsplätzen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftswachstums leisten kann. Das Teilen von Wirtschaftsgütern ermöglicht zudem eine effizientere Ressourcennutzung und dient als Ausgangspunkt für innovative neue Geschäftsmodelle.
- 3. Der Bundesrat ist gleichzeitig der Auffassung, dass innovative Formen und Geschäftsmodelle der kollaborativen Wirtschaft nur dann zu weiterer wirtschaftlicher Dynamik führen können, wenn faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen gelten. Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung der kollaborativen Wirtschaft ist daher ein Ordnungsrahmen, der Arbeits-, Verbraucher- und Datenschutz sowie einen fairen und funktionsfähigen Wettbewerb vor allem auch zwischen etablierten und neuen Marktakteuren gewährleistet.
- 4. Er nimmt in diesem Zusammenhang die Anliegen und Sorgen der etablierten Wirtschaft sehr ernst. Ziel muss es sein, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Markteintritt innovativer Sharing-Modelle nicht behindern und gleichzeitig die Einhaltung steuer-, arbeits-, verbraucherschutzrechtlicher und sonstiger Standards sicherstellen.
- 5. Auch im gemeinsamen Positionspapier von Bund und Ländern, das im Rahmen der EU-Konsultation zum Regelungsumfeld für Plattformen, Online-Vermittler, Daten, Cloud Computing und die partizipative Wirtschaft verfasst worden ist, wird die Bedeutung der Rechtssicherheit für alle an der partizipativen Wirtschaft Beteiligten und fairer Wettbewerbsbedingungen für die im Markt agierenden Unternehmen betont. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, über das Ergebnis der in diesem Zusammenhang im Positionspapier angekündigten Überprüfung des nationalen Rechts zu berichten.
- 6. Er weist darauf hin, dass die weitere Entwicklung der "Sharing Economy" und aller weiteren internetbasierten Geschäftsmodelle auf eine angemessene Breitbandinfrastruktur angewiesen ist. Der flächendeckende Ausbau mobiler und fester hochleistungsfähiger Breitbandnetze muss daher weiter vorangetrieben werden. Er hat für die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt eine grundlegende Bedeutung.
- 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die kollaborative Wirtschaft die Dynamik von Innovationsprozessen auf nationaler und internationaler Ebene verändern und verstärken wird und insbesondere Möglichkeiten für neue Innovationsverfahren, wie etwa "Open Innovation", eröffnet.
- 8. Er begreift die kollaborative Wirtschaft als hochdynamische Entwicklung von gesamtwirtschaftlicher und strategischer Bedeutung. Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, den neuen Geschäftsmodellen der kollaborativen Wirtschaft offen zu begegnen und in den Dialog mit den entsprechenden Akteuren zu treten, damit sich die kollaborative Wirtschaft als Innovationstreiber voll entfalten kann. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu berichten, ob und welche Maßnahmen sie plant, um ein Ausschöpfen der Potenziale der kollaborativen Wirtschaft bei Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen für die im Markt agierenden Unternehmen zu ermöglichen.