Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (16. AtGÄndG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 42. Sitzung am 28. Juni 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Drucksache 19/3029 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (16. AtGÄndG) - Drucksache 19/2508 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
In Artikel 1 § 7f Absatz 3 Nummer 3 werden nach den Wörtern "des Kernkraftwerks" die Wörter "Brunsbüttel, Krümmel oder Mülheim-Kärlich" eingefügt.
Fristablauf: 20.07.18 Initiativgesetz des Bundestages