970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018
Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
Zu Ziffer 2 Satz 4, Ziffer 3 Satz 4 und 6, Ziffer 3a - neu -, Ziffer 6 - neu - und Ziffer 7 - neu - des Entschließungstextes sowie Absatz 3 Satz 2 der Begründung
- a) Der Entschließungstext ist wie folgt zu ändern:
- aa) Ziffer 2 Satz 4 ist zu streichen.
- bb) Ziffer 3 ist wie folgt zu ändern:
- aaa) Satz 4 ist wie folgt zu fassen:
"Die von der Kommission erlassenen vorläufigen Schutzmaßnahmen gegen Stahleinfuhren aus Drittstaaten werden daher begrüßt."
- bbb) In Satz 6 sind nach den Wörtern "beispielsweise länderspezifische" die Wörter "Zollkontingente und" einzufügen.
- aaa) Satz 4 ist wie folgt zu fassen:
- cc) Nach Ziffer 3 ist folgende Ziffer 3a einzufügen:
"3a. Der Bundesrat begrüßt die am 25.07.2018 erfolgte Verständigung des US-Präsidenten und des EU-Kommissionspräsidenten, den transatlantischen Außenhandel zu stärken und bestehende Handelshemmnisse abzubauen. Dies zeigt, dass der Weg für kooperative Verhandlungslösungen zwischen befreundeten Handelspartnern weiterhin offen ist. Der Bundesrat begrüßt die Absicht, den Problemkreis der Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte und der anschließenden Gegenmaßnahmen einer Lösung zuzuführen. Er bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass diese Lösung zügig gefunden wird und die Verhandlungen zum Abbau weiterer Handelshemmnisse zeitnah begonnen werden."
- dd) Nach Ziffer 5 sind folgende Ziffern anzufügen:
"6. Um zukünftig Handelskonflikte zu vermeiden oder diese zügig beilegen zu können, muss das bestehende regelbasierte multilaterale Handelssystem gestärkt und mit allen Partnern fortentwickelt werden. Der Bundesrat unterstützt angesichts des zunehmenden Protektionismus daher ausdrücklich das Bestreben, die Regeln des Welthandels zu modernisieren und das Primat der WTO bei der Aufstellung und Durchsetzung dieser Regeln wiederherzustellen.
7. Diese multilateralen Regelungswerke müssen ebenso wie die WTO grundsätzlich die Verantwortung für die Belange in allen Teilen der Welt im Blick haben. Hierzu zählen sowohl die Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation als auch die vereinbarten Klimaschutzziele und die UN-Ziele zur nachhaltigen Entwicklung. Weder die multi- noch die bilateralen Regelungswerke dürfen zur Beeinträchtigung der hohen Standards der Europäischen Union in den Bereichen des Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes führen. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass dies zur Herstellung von fairen Wettbewerbsbedingungen beitragen kann."
- b) In der Begründung Absatz 3 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:
"Einerseits ist eine geschlossene und konsequente Positionierung der EU daher besonders wichtig. Ebenso sollte der Rechtsrahmen für Schutzmaßnahmen gegen umgeleitete Handelsströme bei Stahl und Aluminium im Einklang mit den WTO-Vorschriften ausgeschöpft werden. Andererseits müssen auf Basis der Verständigung des US-Präsidenten und des EU-Kommissionspräsidenten vom 25.07.2018 weitere Anstrengungen unternommen werden, um Handelshemmnisse für Industrieprodukte wie Stahl- und Aluminiumerzeugnisse in ausgewogener Weise abzubauen."