Bundesministerium für Bildung und Forschung Berlin, 26. September 2016
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. September 2016 zu der im Betreff genannten Mitteilung beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, die Stellungnahme des Bundesrates gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen.
Nach Auffassung der Bundesregierung liegen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 nicht vor. Dementsprechend kann eine maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrates durch die Bundesregierung nicht erfolgen.
Mit dieser Mitteilung kündigt die Kommission zehn neue Initiativen an.
Zu den bereits vorliegenden Vorschlägen der Kommission zur Umsetzung dieser Mitteilung (Einführung einer Kompetenzgarantie, Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen) hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. September 2016 gesondert Stellung genommen, ohne die maßgebliche
Berücksichtigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 EUZBLG zu fordern. Bei weiteren vier Initiativen ist ein Bezug zu den in der eingangs genannnten Stellungnahme als Begründung angeführten Gesetzgebungsbefugnissen in den Bereichen schulische Bildung und Hochschulbildung nicht ersichtlich (Kompetenzprofile für Drittstaatenangehörige, Überarbeitung Europass-Rahmen, Bekämpfung der Abwanderung hochqualifizierter Fachkräfte, Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen). Auch bei den verbleibenden vier Initiativen (Überprüfung der Schlüsselkompetenzen, Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze, Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventen) lässt sich aus den bisherigen Informationen nicht ableiten, dass Gesetzgebungsbefugnisse der Länder im Schwerpunkt betroffen wären.
Unbeschadet der Rechtsauffassung der Bundesregierung möchte ich Ihnen jedoch versichern, dass mir an einer kooperativen und sachorientierten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sehr gelegen ist.
Ich sage deshalb zu, dass bei der Mitteilung der Kommission eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern erfolgen wird. Ich bin zuversichtlich, dass Bund und Länder auch in diesem Fall eine einvernehmliche Verständigung in der Sache finden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rachel