Der Deutsche Bundestag hat in seiner 94. Sitzung am 26. April 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - Drucksache 016/5136 - den von der Bundesregierung eingebrachten
- Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats (Ethikratgesetz - EthRG) - Drucksache 016/2856 -
mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. § 1 wird wie folgt gefasst:
§ 1 Bildung des Deutschen Ethikrats
- Es wird ein unabhängiger Sachverständigenrat gebildet, der die Bezeichnung ,Deutscher Ethikrat" trägt."
- 2. § 2 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 wird vor den Wörtern "auf dem Gebiet der" das Wort ;,insbesondere" eingefügt.
- b) In Absatz 2 wird vor den Wörtern "im Bereich der" das Wort "insbesondere" eingefügt.
- 3. In § 4 Abs. 1 wird nach den Worten "besteht aus" die Zahl "24" durch die Zahl "26" ersetzt.
- 4. § 7 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
(1) Die Beratungen des Deutschen Ethikrats sind öffentlich; er kann auch nicht öffentlich beraten und die Ergebnisse nichtöffentlicher Beratungen veröffentlichen."
- 5. § 8 wird wie folgt gefasst:
§ 8 Geschäftsstelle
- Der Deutsche Ethikrat wird bei der Durchführung seiner Aufgaben von einer Geschäftsstelle unterstützt. Die Geschäftsstelle wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages eingerichtet. Sie untersteht fachlich der oder dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats."
Fristablauf: 08.06.07
Erster Durchgang: Drucksache. 546/06 (PDF)