Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr
Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.