Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Experten-Arbeitsgruppen im Rahmen des EU-Arbeitsplans "Kultur 2008 bis 2010" zu den Themen "Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden" und "Kultur- und Kreativwirtschaft")
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um die Experten-Arbeitsgruppen im Rahmen des EU-Arbeitsplans
"Kultur 2008 bis 2010" zu den Themen
"Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden" und
Kultur- und Kreativwirtschaft
ergänzt worden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Gremien jeweils eine Ländervertreterin oder einen Ländervertreter zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.