Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 27. April 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/12122 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes - Drucksachen 18/11502, 18/11931 - mit beigefügten Maßgaben angenommen.

Fristablauf: 19.05.17
Erster Durchgang: Drucksache. 160/17 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

,Artikel 2
Weitere Änderung des Europol-Gesetzes

Das Europol-Gesetz vom 16. Dezember 1997 (BGBl. 1997 II S. 2150), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. Die bisherigen Artikel 2 und 3 werden die Artikel 3 und 4 und wie folgt gefasst:

,Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Europol-Gesetzes in der vom 25. Mai 2018 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Artikel 4
Inkrafttreten