Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2006
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2006)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 36. Sitzung am 19. Mai 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/1506 - den von der Bundesregierung eingebrachten

unverändert angenommen.


Fristablauf: 16.06.06
Erster Durchgang: Drucksache. 943/05 (PDF)