Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 27. April 2017 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben - Drucksachen 18/9526, 18/9909, 18/12146 - die folgende Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 18/12146 angenommen.
"Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. in der kommenden Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur vollständigen Integration der naturschutzrechtlichen Verbandsklage nach § 64 des Bundesnaturschutzgesetzes in das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vorzulegen; diese Überführung soll ohne inhaltliche Abstriche erfolgen und dient ausschließlich der besseren Systematisierung des Bundesrechts, und
2. ihm vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Novelle zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz über die praktischen Erfahrungen im Vollzug zu berichten; dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, ob es zu einer Zunahme von umweltrechtlichen Rechtsbehelfen nach diesem Gesetz und zu einer signifikanten Verlängerung von Entscheidungsverfahren gekommen ist."