Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Anlage
Entschließung des Bundesrates: Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass unsachgemäß gehandhabte bzw. entsorgte Kunststoffprodukte einen bedeutenden Eintragspfad für Makro- und Mikroplastikpartikel in die Umwelt darstellen können.
- 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich der Anfall von Kunststoffabfällen insbesondere durch den reduzierten Einsatz von Einweg-Kunststoffartikeln minimieren lässt.
- 3. Der Bundesrat begrüßt deshalb ausdrücklich die Verabschiedung der Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (2019/904/EU) und bittet die Bundesregierung, die Richtlinie schnellstmöglich in nationales Recht umzusetzen.
- 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Umsetzung der Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (2019/904/EU) die Ausweitung der Inverkehrbringungsverbote auf Einwegtragetaschen aus Kunststoff vorzusehen und die Ausweitung auf andere als die in der Richtlinie genannten Einwegerzeugnisse zu prüfen.
- 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Produktverantwortung der Inverkehrbringer von Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Außer-Haus-Verzehr auf die für die Entsorgung dieser im öffentlichen Raum anfallenden Verpackungen auszuweiten und die gesetzlichen Regelungen dahingehend zu ändern, dass die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger von den Systemen ein angemessenes Entgelt für die Sammlung von Serviceverpackungen aus dem öffentlichen Raum verlangen können.
- 6. Der Bundesrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass laut der Studie "Verbrauch von Getränken in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen" der Anteil an Mehrwegflaschen für 2017, wie in den vergangenen Jahren, weiter kontinuierlich sinkt und nunmehr bei nur 42 Prozent liegt. Es wird festgestellt, dass das im Verpackungsgesetz angestrebte Ziel von 70 Prozent Mehrweganteil nicht erreicht wird. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, ihre Anstrengungen zur Erhöhung des Mehrweganteils bei Getränkeverpackungen zu erhöhen und konkrete Maßnahmen einzuleiten, um dem Abwärtstrend des Mehrweganteils bei Getränkeverpackungen entgegenzuwirken.
- 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung des Weiteren, mit den Interessenvertretungen der Post- und Logistikunternehmen eine freiwillige Vereinbarung abzuschließen, wonach auf die Verwendung unnötiger Verpackungsmaterialien in Form von Plastikversandtaschen für Postwurfsendungen verzichtet wird.
Begründung:
Obwohl seit Juli 2016 im Handel auf die Ausgabe von Einwegplastiktüten auf freiwilliger Basis ein Entgelt erhoben wird, wurden im Jahr 2018 noch 2 Milliarden Plastiktüten in Deutschland verbraucht, was einem Pro-Kopf-Verbrauch von 24 Stück entspricht. Dabei verbrauchen die aus Erdöl hergestellten Tüten nicht nur Ressourcen. Sie belasten auch in anderer Beziehung die Umwelt. Plastiktüten sind biologisch nicht abbaubar, alte Tüten werden meist energetisch - und nicht stofflich - verwertet. Hinzu kommen die Tüten, die falsch entsorgt werden und als Müll in der Natur zurückbleiben und dort langsam zu Mikroplastik zerfallen. Daher ist es sinnvoll, die von der EU ohnehin normierten Inverkehrbringungsverbote auch auf Einwegplastiktüten auszuweiten. Auch für diese "Produkte" gibt es bereits eine Reihe von Alternativen auf dem Markt. Der Handel kann somit Kunststoffe in diesem Bereich leicht substituieren. Darüber hinaus sollte geprüft werden, auf welche anderen als die in der Richtlinie genannten Einwegerzeugnisse die Inverkehrbringungsverbote ausgeweitet werden könnten.
Plastiktüten, Imbissschalen der Schnellgastronomie und Coffee-to-go-Becher sind Serviceverpackungen, die zwar bei den dualen Systemen lizensiert werden, aber oft nicht über die Gelbe Tonne, sondern über öffentliche Abfalleimer entsorgt und teilweise im öffentlichen Raum weggeworfen werden. Die von den dualen Systemen für eine hochwertige Verwertung von Einweg-Getränkebechern erhobenen Lizenzentgelte können faktisch nicht für deren hochwertige Verwertung verwendet werden. Stattdessen erfolgt die Entsorgung überwiegend auf Kosten der Kommunen als öffentlichrechtliche Entsorgungsträger bzw. auf Kosten der jeweiligen Gebührenzahler. Auch die 92. Umweltministerkonferenz am 10. Mai 2019 hat diese Problematik erkannt und die Bundesregierung gebeten, die gesetzlichen Regelungen anzupassen.
Der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen ist über die letzten Jahre kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2017 wurden nur noch rund 42 Prozent der Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt. Damit liegt der Mehrweganteil deutlich unter dem im Verpackungsgesetz vorgegebenen Ziel von 70 Prozent. Bei der derzeitigen Marktentwicklung ist nicht davon auszugehen bzw. erkennbar, dass der Abwärtstrend angehalten oder gar umgekehrt werden könnte.
Vor dem Hintergrund, dass Getränkeverpackungen mehr als ein Viertel der deutschen Verpackungsabfälle ausmachen, würde ein höherer Mehrweganteil den Verpackungsabfall insgesamt deutlich reduzieren. Glasmehrwegflaschen können bis zu 50-mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20-mal befüllt werden. Durch die Nutzung von Mehrwegflaschen können nicht nur Abfälle vermieden werden, sondern die Wiederbefüllung von Getränkeverpackungen spart darüber hinaus im Vergleich zur Neuherstellung erhebliche Mengen an Ressourcen, Energie und Treibhausgasemissionen ein. Die Bundesregierung sollte daher weitere Maßnahmen prüfen, die diesem Trend entgegenwirken.
In vielen Haushalten werden Postwurfsendungen mitsamt den Plastikhüllen zum Altpapier gegeben. In der Papieraufbereitung werden zwar die Plastikhüllen abgetrennt, so dass die Papierverwertung weitgehend unbeeinträchtigt bleibt. Das abgetrennte Plastik wird jedoch gemeinsam mit anderen Verunreinigungen thermisch entsorgt, was eine unnötige Ressourcenverschwendung darstellt.