Der Deutsche Bundestag hat in seiner 166. Sitzung am 18. Juni 2020 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze - Drucksachen 19/16716, 19/17037, 19/20148 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe c auf Drucksache 19/20148 angenommen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
I.
- a) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Weise die energetische Beratungsleistung zukünftig steuerlich geltend gemacht werden kann,
- b) in einem Bericht darzulegen, in welchem Umfang in Deutschland durch rechtliche Vorgaben des Bundes und der Länder auf DIN-Normen zugrückgegriffen wird und wie der Zugang dazu erleichtert werden kann. In diesem Bericht soll ebenfalls bespielhaft dargelegt werden, welche Lösungen außerhalb von Deutschland für die rechtliche Konkretisierung von technischen Normen Anwendung finden.
II.
Der Deutsche Bundestag strebt einen Koordinierungsmechanismus von Bund und Ländern an, um kontinuierlich den Umsetzungsstand des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Hinblick auf die Erreichung des 65-%-Ziels im Jahr 2030 zu monitoren. Zusätzlich sollen die weitere Akzeptanz- und Beschleunigungsmaßnahmen zum Windausbau umgesetzt werden.