Punkt 27 der 958. Sitzung des Bundesrates am 2. Juni 2017 Zum Gesetzentwurf allgemein
- a) Der Bundesrat stellt fest, dass im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde für Windprojekte an Land ein überraschend hoher Anteil von Geboten (96 Prozent aller erfolgreichen Gebote) für Projekte, die noch nicht über eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz verfügen, den Zuschlag erhalten haben.
- b) Der Bundesrat sieht darin zum einen die Bestätigung, dass die Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns als bürgerenergiefreundlich im Grundsatz erfolgreich war. Gleichzeitig war zum Zeitpunkt der Verabschiedung des EEG 2016 nicht absehbar, dass derart viele Projekte mit vorliegender Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz nicht zum Zuge kommen würden.
- c) Nach Auffassung des Bundesrates kann dies mit Blick auf die geringeren Vorprüfungen sowie längeren Realisierungsdauern von Bürgerenergieprojekten zumindest zu einer Verzögerung der Zubauaktivitäten in den Jahren 2019 und 2020 führen. Ebenso besteht die Gefahr einer hohen Nicht-Realisierungsrate für den Fall, dass eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz nicht erteilt wird, oder geplante Standorte nicht zur Verfügung stehen.
- d) Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund die Sorge, dass es in den Jahren 2019 und 2020 zu einem Auftragsmangel in den betroffenen Segmenten des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus kommen könnte, wodurch die Gefahr eines industriepolitischen Fadenrisses bestünde. Ebenso hat er die Sorgen, dass der angestrebte Ausbaukorridor von 40 - 45 Prozent erneuerbarer Energie bis 2025 verfehlt und das Erreichen der klimapolitischen Ziele so zusätzlich erschwert wird.
- e) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, zu prüfen, ob und wie die derzeitigen Regelungen angepasst werden müssten, damit der weitere Ausbau der Windenergie an Land stetig und planbar erfolgt, das ausgeschriebene Anlagenvolumen tatsächlich realisiert wird und zugleich Bürgerenergieprojekte weiterhin eine tragende Säule des Ausbaus erneuerbarer Energien sein können.
- f) Für den Fall, dass es zu einer hohen Nicht-Realisierungsrate kommt, bittet der Bundesrat die Bundesregierung ebenfalls, erneut zu prüfen, ob die nicht realisierten Windkraftprojekte bzw. die nicht realisierte Windkraftleistung im Rahmen von Sonderausschreibungen oder in späteren Ausschreibungsrunden erneut ausgeschrieben werden sollten.