Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2
(COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV)

992. Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020

A

1. Der federführende Gesundheitsausschuss, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der federführende Gesundheitsausschuss (G), der Finanzausschuss (Fz) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

2.

3. [Zudem sollte für alle Einrichtungen, die von einer höheren Ausgleichspauschale profitieren, eine rückwirkende Gewährung zum 16. März 2020 erfolgen.]

4.