846. Sitzung des Bundesrates am 4. Juli 2008
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:
Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3)
Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 3 anzufügen:
"3. § 7 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Satz 4, entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3, jeweils auch in Verbindung mit Satz 2, oder entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 einen Stoff oder eine Zubereitung abgibt,
- b) In Absatz 3 wird das Wort "drei" durch das Wort "fünf" ersetzt."
Begründung
Die Verordnung enthält für die beabsichtigte Erweiterung der für giftige und sehr giftige Stoffe und Zubereitungen bereits geltenden Abgabevorschriften der ChemVerbotsV auf die genannten neun Sprengstoffgrundstoffe keine Regelung von Sanktionen. Die Verordnung konnte solche Regelungen auch noch nicht enthalten, da die Änderungen erst nach Neufassung des § 7 im Rahmen des am 1. Juni 2008 in Kraft getretenen REACH-Anpassungsgesetzes vom 20. Mai 2008 (BGBl. I S. 922) erfolgen können.
Konsequent erscheint die Erstreckung der für die Abgabevorschriften allgemein geltenden Sanktionsregelungen. Dem dient die unter Buchstabe a vorgeschlagene Ergänzung von § 7.
Buchstabe b passt § 7 Abs. 3 redaktionell an die geänderte materielle Pflicht des § 3 Abs. 3 Satz 1 ChemVerbotsV an.
B
- 2. Der Agrarausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
C
Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) empfehlen dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass dem missbräuchlichen Erwerb von gängigen Sprengstoffgrundstoffen alleine durch Verschärfungen der Abgabebestimmungen auf nationaler Ebene nicht in ausreichendem Maße vorgebeugt werden kann.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich für eine EU-weite Übernahme der vorgesehenen Abgabebestimmungen für Sprengstoffgrundstoffe einzusetzen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Internethandels mit Chemikalien misst der Bundesrat einem EU-weit geltenden Verbot der Abgabe an Privatpersonen auf dem Wege des Versandhandels besondere Bedeutung zu.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Unterschiedliche Sicherheitsniveaus für die in Rede stehenden Sprengstoffgrundstoffe in den Mitgliedstaaten der EU lassen ein Ausweichverhalten der Erwerber auf das EU-Ausland befürchten, wenn dort weniger strenge Abgabebestimmungen gelten. Ein Sicherheitsgefälle innerhalb der EU würde das Erreichen der Ziele der Verschärfung der Abgabestimmungen in Frage stellen. Dem kann nur durch eine EU-weite Verankerung der vorgesehenen Abgaberegelungen für Sprengstoffgrundstoffe entgegengewirkt werden.
In der Begründung zur Verordnung wird auf Seite 6 der BR-Drs. 353/08 (PDF) ausgeführt, dass die so genannte Bastler-Szene sowie auch kriminelle Kreise sich über das Internet Sprengstoffgrundstoffe beschafft hätten. Besonders im grenzüberschreitenden, schwer zu kontrollierenden Internethandel mit Chemikalien muss daher sichergestellt werden, dass Sprengstoffgrundstoffe nicht auf einfache Weise aus dem EU-Ausland bezogen werden können und dadurch das beabsichtigte Versandhandelsverbot auf einfache Weise umgangen werden kann.
- 4. Der Bundesrat sieht die Erweiterung der Chemikalien-Verbotsverordnung als einen sinnvollen Beitrag zur Kriminalitätsprävention, gibt aber zu bedenken, dass das Chemikalienrecht mit seinem auf die Verantwortung des Unternehmers bauenden Ansatz weniger zur Verhinderung gezielter Straftaten geeignet erscheint und somit die Terrorismusbekämpfung nur bedingt unterstützen kann.
Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung um Prüfung, ob in Analogie zu den Grundstoffregelungen des Betäubungsmittelrechts vergleichbare Regelungen im Bereich der Sprengstoffgrundstoffe umgesetzt werden können.